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Daniela KudinovaРиторика и коммуникация
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

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О языке документа

Этот документ приводится в немецкой редакции. Она является юридически обязывающей: согласно п. 31 AGB, при расхождении между языковыми версиями для толкования используется немецкий текст. Если нужен перевод или пояснение по конкретному пункту — напишите, я поясню.

für Rhetorik-, Kommunikations- und Verhandlungstraining sowie individuelles Kommunikationscoaching

Stand: August 2026

Anbieterin

Daniela Kudinova
Freiberuflich tätige Rhetoriktrainerin

Ida-Dehmel-Ring 42a
68309 Mannheim
Deutschland
kontakt@daniela-kudinova.com

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Rhetorik-, Kommunikations- und Verhandlungstrainings sowie für individuell vereinbarte Coachings zur Entwicklung kommunikativer Fähigkeiten der Anbieterin.

Die Leistungen können insbesondere als Einzeltraining, Einzelcoaching, Gruppentraining, Firmentraining, Inhouse-Training, Workshop, Seminar oder Online-Training erbracht werden.

Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern.

Verbraucher ist eine natürliche Person, die einen Vertrag überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Die besonderen Regelungen für Firmen-, Inhouse- und Gruppentrainings gelten nur, wenn Auftraggeber ein Unternehmer ist.

Bucht eine Privatperson ein Gruppenangebot als Verbraucher, bleiben die gesetzlichen Verbraucherschutzrechte unberührt.

2. Gegenstand der Leistungen

Die Anbieterin ist als freiberuflich tätige Rhetoriktrainerin tätig.

Gegenstand der Leistungen ist insbesondere die Vermittlung, Entwicklung und praktische Anwendung von Kenntnissen und Fähigkeiten in den Bereichen:

  • Rhetorik,
  • wirkungsvolle Kommunikation,
  • Business Communication,
  • Verhandlungsführung,
  • schwierige Gespräche,
  • Führungskommunikation,
  • Mitarbeitergespräche,
  • Konfliktkommunikation,
  • Public Speaking,
  • Präsentation und Auftritt,
  • Executive Presence,
  • individuelles Kommunikationscoaching.

Die Leistungen können insbesondere praktische Übungen, Simulationen, Rollenspiele, Gesprächs- und Verhandlungsanalysen, Vorbereitung konkreter Kommunikationssituationen, Reflexion und Feedback umfassen.

Der konkrete Leistungsumfang, die Dauer, das Format, der Preis und gegebenenfalls die Teilnehmerzahl ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.

Digitale Selbstlernprogramme oder Fernlehrgänge sind nicht automatisch Gegenstand dieser AGB und bedürfen gegebenenfalls gesonderter Vertragsbedingungen.

3. Unverbindliche Anfragen

Anfragen über die Website, das Kontaktformular, E-Mail, Instagram, LinkedIn, YouTube oder andere Kommunikationswege sind zunächst unverbindlich.

Das Absenden einer Anfrage oder Direktnachricht führt nicht automatisch zu einer kostenpflichtigen Buchung oder zum Abschluss eines Vertrags.

4. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, wenn die Anbieterin ein konkretes Angebot übermittelt und der Kunde dieses annimmt oder wenn eine konkrete Buchung durch die Anbieterin ausdrücklich bestätigt wird.

Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

Die für den Vertrag geltenden AGB sowie bei Verbrauchern gegebenenfalls die Widerrufsbelehrung werden vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt.

5. Vergütung und Preise

Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

Bei Verbrauchern wird vor Vertragsschluss der zu zahlende Gesamtpreis einschließlich der gesetzlich vorgeschriebenen Steuern angegeben, soweit solche anfallen.

Bei Unternehmensaufträgen können Preise als Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden, soweit Umsatzsteuer anfällt.

Soweit nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung per Rechnung.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

Vorauszahlungen, Ratenzahlungen oder andere Zahlungspläne können individuell vereinbart werden.

6. Verbindlichkeit vereinbarter Termine

Vereinbarte Einzel-, Gruppen- und Firmentermine sind verbindlich.

Die vereinbarte Zeit wird für den jeweiligen Kunden bzw. Auftraggeber reserviert.

7. Absage von Einzelterminen durch den Kunden

Ein individuell vereinbarter Einzeltermin kann bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.

Bei einer Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin oder bei Nichterscheinen kann ein Ausfallhonorar bis zur Höhe von 100 % des für diesen Termin vereinbarten Honorars verlangt werden, soweit der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte.

Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Vergabe des Termins werden angerechnet.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Vergütungsausfall entstanden ist oder der tatsächlich entstandene Ausfall wesentlich geringer ist.

Ist der Termin bereits bezahlt, kann ein berechtigtes Ausfallhonorar mit der geleisteten Zahlung verrechnet werden.

Ein gegebenenfalls verbleibender Betrag wird zurückerstattet.

Gesetzliche Widerrufs-, Kündigungs- und sonstige zwingende Rechte bleiben unberührt.

8. Verspätung bei Einzelterminen

Verspätet sich der Kunde, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Verlängerung des vereinbarten Termins.

Der Termin endet grundsätzlich zum ursprünglich vereinbarten Zeitpunkt.

Die vereinbarte Vergütung bleibt unberührt.

9. Firmen-, Inhouse- und Gruppentrainings

Bei Unternehmensaufträgen gelten zusätzlich die nachfolgenden Regelungen.

Der konkrete Leistungsumfang, Trainingsort, zeitliche Umfang, vereinbarte Teilnehmerzahl, Vergütung und gegebenenfalls Reise- oder Nebenkosten ergeben sich aus dem individuellen Angebot.

10. Teilnehmerzahl bei Firmentrainings

Die vereinbarte Vergütung gilt für die im Angebot vereinbarte Teilnehmerzahl bzw. Teilnehmergruppe.

Ist beispielsweise eine Teilnehmerzahl von bis zu 10 Personen vereinbart, bedarf eine Überschreitung dieser Teilnehmerzahl der vorherigen Abstimmung.

Eine höhere Teilnehmerzahl kann zu einer Anpassung des Honorars führen.

Eine geringere tatsächliche Teilnehmerzahl am Veranstaltungstag führt grundsätzlich nicht zu einer Reduzierung des vereinbarten Honorars.

11. Austausch von Teilnehmern

Der Auftraggeber kann angemeldete Teilnehmer grundsätzlich durch andere geeignete Teilnehmer ersetzen, sofern dadurch Zielgruppe, Inhalt und Charakter des vereinbarten Trainings nicht wesentlich verändert werden.

12. Stornierung von Firmen-, Inhouse- und Gruppentrainings

Soweit im individuellen Angebot keine abweichende Stornierungsregelung vereinbart wurde, gelten für die vollständige Stornierung eines verbindlich vereinbarten Firmen-, Inhouse- oder Gruppentrainings folgende Stornopauschalen:

  • bis einschließlich 30 Kalendertage vor dem Termin: kostenfrei,
  • 29 bis 14 Kalendertage vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Honorars,
  • 13 bis 7 Kalendertage vor dem Termin: 75 % des vereinbarten Honorars,
  • weniger als 7 Kalendertage vor dem Termin: bis zu 100 % des vereinbarten Honorars.

Bereits angefallene und nicht mehr stornierbare Reise-, Übernachtungs-, Raum- oder sonstige vereinbarte Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden.

Ersparte Aufwendungen sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Verwendung der freigewordenen Zeit werden angerechnet.

Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein Schaden oder Vergütungsausfall entstanden ist oder dieser wesentlich geringer ist.

Kann ein Termin in gegenseitigem Einvernehmen auf einen Ersatztermin verschoben werden, kann die Anbieterin ganz oder teilweise auf eine Stornopauschale verzichten. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.

13. Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten

Bei Präsenztrainings können zusätzlich zum vereinbarten Honorar Reise-, Übernachtungs-, Raum- und sonstige erforderliche Nebenkosten vereinbart werden.

Solche Kosten werden im Angebot ausgewiesen oder vor ihrer Entstehung mit dem Auftraggeber abgestimmt.

14. Mitwirkungspflichten bei Firmentrainings

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig die Informationen zur Verfügung, die für die Vorbereitung und Durchführung des Trainings erforderlich sind.

Bei Präsenzveranstaltungen stellt der Auftraggeber geeignete Räumlichkeiten und die vereinbarte technische Ausstattung zur Verfügung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei Online-Trainings stellt der Auftraggeber sicher, dass die vereinbarten Teilnehmer über die notwendigen technischen Voraussetzungen verfügen.

15. Anpassung der Trainingsinhalte

Trainings werden auf Grundlage der vereinbarten Ziele vorbereitet.

Die Anbieterin darf Ablauf, Übungen, Beispiele und methodische Gestaltung während des Trainings fachlich an die konkrete Teilnehmergruppe und den tatsächlichen Trainingsverlauf anpassen, sofern Charakter und wesentliche Ziele der vereinbarten Leistung erhalten bleiben.

16. Vertraulichkeit in Gruppentrainings

Die Anbieterin behandelt ihr im Rahmen des Trainings bekannt werdende persönliche und geschäftliche Informationen vertraulich.

Bei Gruppenformaten können Teilnehmer jedoch Informationen und Äußerungen anderer Teilnehmer wahrnehmen.

Der Auftraggeber soll die Teilnehmer darauf hinweisen, persönliche und geschäftliche Informationen, die andere Teilnehmer im Training offenlegen, vertraulich zu behandeln.

Eine vollständige Vertraulichkeit zwischen den Teilnehmern selbst kann durch die Anbieterin nicht garantiert werden.

17. Foto-, Audio- und Videoaufnahmen

Audio-, Video-, Bildschirm- oder sonstige Aufzeichnungen von Einzel- oder Gruppensitzungen sind nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung zulässig.

Dies gilt auch für Unternehmensaufträge.

Insbesondere berechtigt die Buchung eines Trainings den Auftraggeber nicht automatisch dazu, das Training aufzuzeichnen, live an weitere Personen zu übertragen oder die Aufzeichnung später weiteren Mitarbeitern zur Verfügung zu stellen.

Eine solche Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

Rechte und Einwilligungen der Teilnehmer bleiben unberührt.

18. Absage durch die Anbieterin

Kann ein Termin aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt oder eines anderen wichtigen unvorhersehbaren Grundes durch die Anbieterin nicht stattfinden, wird möglichst ein Ersatztermin vereinbart.

Kann die vereinbarte Leistung endgültig nicht erbracht werden, wird eine bereits geleistete Vergütung für den nicht erbrachten Leistungsteil zurückerstattet.

Weitergehende zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

19. Charakter der Leistung und Eigenverantwortung

Die Anbieterin vermittelt Wissen und Fähigkeiten und unterstützt die Teilnehmer durch Training, Übungen, Analyse, Reflexion und Feedback.

Die Umsetzung der erarbeiteten Inhalte sowie darauf beruhende persönliche, berufliche und unternehmerische Entscheidungen liegen in der Verantwortung des Kunden bzw. Teilnehmers.

20. Kein bestimmter Erfolg geschuldet

Gegenstand des Vertrags ist die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Trainings- und Coachingleistung mit beratenden Elementen.

Ein bestimmter persönlicher, beruflicher, kommunikativer oder wirtschaftlicher Erfolg wird nicht geschuldet.

Insbesondere werden keine bestimmten:

  • Verhandlungsergebnisse,
  • Vertragsabschlüsse,
  • Umsatzsteigerungen,
  • Beförderungen,
  • Konfliktlösungen,
  • Geschäftsergebnisse,
  • Reaktionen von Mitarbeitern, Geschäftspartnern oder sonstigen Personen

garantiert.

Die subjektive Unzufriedenheit mit dem Ergebnis einer vollständig und vertragsgemäß erbrachten Leistung begründet für sich allein keinen Anspruch auf Rückerstattung der Vergütung.

Gesetzliche Ansprüche wegen einer nicht vertragsgemäß erbrachten Leistung bleiben unberührt.

21. Abgrenzung zu Psychotherapie und Heilkunde

Rhetoriktraining, Kommunikationstraining, Verhandlungstraining und Kommunikationscoaching stellen keine Psychotherapie, medizinische Behandlung oder heilkundliche Tätigkeit dar und ersetzen eine solche nicht.

Es werden keine körperlichen oder psychischen Erkrankungen diagnostiziert, behandelt oder geheilt.

Im Rahmen der Arbeit können Kommunikationsmuster, innere Reaktionen, Unsicherheiten, persönliche Grenzen, Verhalten unter Druck oder Konfliktsituationen reflektiert werden, soweit dies der Entwicklung von Kommunikation, Rhetorik, Auftreten oder Verhandlungsfähigkeit dient und keine heilkundliche Behandlung darstellt.

22. Arbeitsmaterialien und Nutzungsrechte

Von der Anbieterin zur Verfügung gestellte Präsentationen, Übungen, Arbeitsblätter, Konzepte, Texte, Audio- und Videodateien und sonstige Materialien sind urheberrechtlich geschützt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Sie dürfen ausschließlich im vereinbarten Umfang genutzt werden.

Ohne vorherige Zustimmung dürfen sie insbesondere nicht:

  • veröffentlicht,
  • verkauft,
  • kommerziell weitergegeben,
  • öffentlich zugänglich gemacht,
  • systematisch vervielfältigt,
  • als Grundlage eigener Trainings oder Kurse verwendet

werden, soweit keine gesetzliche Erlaubnis besteht.

Bei Firmenaufträgen dürfen Unterlagen innerhalb der ausdrücklich vereinbarten Teilnehmergruppe genutzt werden, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.

23. Online-Trainings

Bei Online-Terminen sind Kunde bzw. Auftraggeber für eine geeignete Internetverbindung und die erforderliche technische Ausstattung verantwortlich.

Treten technische Probleme im Verantwortungsbereich der Anbieterin auf und kann die Leistung dadurch nicht oder nicht vollständig erbracht werden, wird der nicht erbrachte Teil nachgeholt oder anderweitig angemessen ausgeglichen.

Bei technischen Problemen auf Seiten des Kunden bzw. Auftraggebers bemühen sich die Parteien zunächst um eine zumutbare alternative Durchführung.

24. Beendigung von Paketen und längerfristiger Zusammenarbeit

Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt.

Bei einer wirksamen Beendigung einer längerfristigen Zusammenarbeit sind bereits ordnungsgemäß erbrachte Leistungen zu vergüten.

Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden zurückerstattet, soweit kein gesetzlicher oder vertraglicher Anspruch der Anbieterin auf die betreffende Vergütung besteht.

Ansprüche aus bereits verbindlich reservierten oder kurzfristig stornierten Terminen richten sich ergänzend nach den Regelungen dieser AGB.

25. Haftung

Die Anbieterin haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

Die gesetzliche Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

26. Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.

27. Kein Verbraucher-Widerrufsrecht bei B2B-Aufträgen

Das gesetzliche Verbraucher-Widerrufsrecht gilt nicht für Verträge, die der Auftraggeber als Unternehmer im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

Dies gilt insbesondere für Unternehmens-, Firmen- und Inhouse-Trainings, die von einem Unternehmen für seine Mitarbeiter oder sonstigen betrieblichen Teilnehmer gebucht werden.

Für diese Verträge gelten die vereinbarten Vertrags- und Stornierungsbedingungen.

28. Beginn einer Verbraucherleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist

Wünscht ein Verbraucher ausdrücklich, dass eine kostenpflichtige Dienstleistung bereits vor Ablauf seiner gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt, wird eine gesonderte ausdrückliche Erklärung eingeholt.

Widerruft der Verbraucher vor vollständiger Erbringung der Dienstleistung, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für den bereits erbrachten Teil geschuldet sein.

Bei vollständiger Erbringung einer entgeltlichen Dienstleistung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen, wenn der Verbraucher vor Beginn ausdrücklich dem vorzeitigen Beginn zugestimmt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt.

29. Verbraucherstreitbeilegung

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, soweit keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

30. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen werden.

31. Sprachfassungen

Diese AGB können in deutscher und russischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Die russische Sprachfassung dient der besseren Verständlichkeit.

Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen wird die deutsche Fassung zur Auslegung herangezogen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

Daniela Kudinova

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